Brautmode LiebesKleid

Allgemeine Bedingungen beim Kauf eines Brautkleides oder sonstiger Ware bei Brautmode LiebesKleid GmbH (nachfolgend «LiebesKleid»), Bülach

Stand 26. APRIL 2023

1. Zahlung

Das Brautkleid bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive allfälliger Änderungskosten durch unsere externen Schneideratelier-Partner das Eigentum von LiebesKleid. Wenn das Kleid nicht sofort mitgenommen und bezahlt wird, muss eine Anzahlung von mindestens 50% des Preises erfolgen. Die Restsumme des Brautkleides muss spätestens beim 1. Änderungstermin (Abstecken) mit der Schneiderin vollständig im LiebesKleid bezahlt werden. Die Änderungskosten werden bei der Abholung fällig und müssen vor Ort im LiebesKleid beglichen werden.

Wir aktzeptieren Bargeld, EC, alle gängigen Debit-/ Kreditkarten, TWINT, GooglePay und ApplePay. 

Gutscheine oder Gutschriften von Brautmode LiebesKleid GmbH Bülach können nicht für Änderungsarbeiten verwendet werden. 

Absagen für Brautberatungen sind bis 48 Stunden vorher kostenlos. Danach wird der Preis der Beratung in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht mehr neu vergeben werden kann.  

 

2. Kauf

Vom Kauf kann nicht zurück getreten werden. 

 

3. Reklamationen

Mängelrügen können nach Abholung der Ware bei LiebesKleid nicht mehr anerkannt werden. Bitte prüfen Sie jedes Teil bei Abholung, bevor Sie das Geschäft verlassen.

 

4. Änderungen

Im Kaufpreis der Kleider sind keine Änderungskosten enthalten. Die Änderungskosten sind zusätzlich zum Kleid bei Abholung zu begleichen.
LiebesKleid arbeitet mit professionellen und erfahrenen, externen Schneiderinnen bzw. Ateliers zusammen, welche Ihre Änderungsarbeiten mit grösster Sorgfalt durchführen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der durchzuführenden Arbeiten. Auf Änderungsarbeiten geben wir keine Garantien, da wir in diesem Fall nicht Vertragspartner sind. Die LiebesKleid Gmbh ist somit von jeglichen Haftungsansrpüchen ausgeschlossen. Bei speziellen Kundenwünschen wird die Kundin von der Schneiderin beraten und darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für aussergewöhnliche Änderungen beim Kunden liegt. 

 

5. Lagerung

Gerne bewahren wir das gekaufte Hochzeitskleid für Sie bis zu Ihrem Abholtermin (max. 2 Monate) kostenlos bei uns im Haus auf. Für Hochzeitskleider, welche bei uns gelagert werden müssen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenfalls besteht für diese Hochzeitskleider kein Versicherungsschutz. 

 

6. Anzahlung für Bestellungen von nicht im Sortiment geführten Brautkleid Modellen

Für Bestellungen von nicht im Sortiment geführten Modellen wird eine Anzahlung (vor Bestellung) fällig. Sollte das gelieferte Modell nicht gefallen, wird die Anzahlung in einen LiebesKleid Gutschein umgewandelt, welcher für ein anderes Brautkleid Modell verwendet werden kann. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. 

 

7. Vermietung

Brautkleider, welche durch Brautmode LiebesKleid GmbH vermietet werden, sind speziell gekennzeichnet. 

Für die Vermietung eines Brautkleids wird ein Formular in 2-facher Ausführung ausgefüllt und unterschrieben, wenn das Kleid abgeholt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Kleid reserviert.

Der Mietpreis ist im Voraus durch die Mieterin bei Abholung zu bezahlen. 

Bei der Variante Miete ohne Reinigung muss das Brautkleid nicht gereinigt werden. Jedoch behält sich Brautmode LiebesKleid GmbH vor, bei extremer Verschmutzung, welche über den normalen Gebrauch (schmutziger Saum/Schleppe, Schweissränder Achseln) hinaus geht, eine zusätzliche Aufwandpauschale von CHF 100.- bei Rückgabe an die Mieterin zu verrechnen. 

Bei der Variante mit Reinigung muss das Brautkleid gereinigt zurück gebracht werden. 

Das Brautkleid muss bis zum schriftlich vereinbarten Termin zurück gegeben werden. Bei Verzug der behält sich Brautmode LiebesKleid GmbH vor, eine entsprechende Tagespauschale/Umtriebsentschädigung von CHF 50.-  pro Tag zu berechnen. 

Für Schäden, welche über den normalen Gebrauch hinaus gehen (kleinere Risse, Schäden am Saum) oder Verlust des Brautkleids haftet die Mieterin. 

Im Falle eines Totalschadens oder Verlust des Brautkleids, wird die Differenz vom Mietpreis zum regulären Verkaufspreis des Brautkleids sofort zur Zahlung durch die Mieterin an Brautmode LiebesKleid GmbH fällig. 

 

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bülach.